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BVerwG, 26.03.1969 - VIII C 7.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit für den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1969, 2028
- DVBl 1970, 151
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84
Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung …
Der abweichenden Ansicht des OLG Karlsruhe (in NJW 1969, 2028 ) vermag der Senat nicht zu folgen. - OLG Hamm, 21.12.2000 - 3 Ss 978/00
Pflichtverteidigerbestellung, Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der …
Die Vorschrift des § 140 Abs. 1 StPO und damit auch die Bestimmung des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO, auf die der Angeklagte seinen Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung stützt, gilt nach herrschender Ansicht nur für die Tatsacheninstanz (vgl. BGHSt 19, 258; OLG Oldenburg, JR 1985, 256; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 695;… Laufhütte in KK, StPO, 4. Aufl., § 140 Randziffer 13;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Randziffer 16; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1969, 2028). - BVerwG, 05.05.1971 - VIII C 5.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Antrag auf Aufhebung eines …
Die Entscheidung darüber, ob ein die aufschiebende Wirkung anordnender Beschluß zu ändern oder aufzuheben ist, folgt in sachlicher Hinsicht denselben Grundsätzen wie die Entscheidung über die in § 80 Abs. 5 VwGO und § 35 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), vorgesehenen Beschlüsse (vgl. insoweit Beschluß vom 26. März 1969 - BVerwG VIII C 7.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3 = NJW 1969, 2028] sowie den genannten Beschluß vom 8. Oktober 1969). - OLG Düsseldorf, 06.01.1988 - 2 Ws 567/87
Verteidigermitwirkung; Anstaltsunterbringung; Hauptverhandlung; Freiheitsentzug
OLG Karlsruhe, NJW 1969, 2028). - VGH Baden-Württemberg, 11.11.1975 - VII 1568/75 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 26.3.1969 - NJW 1969, 2028) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Beschluß vom 31.8.1973 - VII 866/73 - und vom 8.12.1969 - BaWü VBl 1970, 79 mit weiteren Nachweisen) hat das öffentliche Interesse am Vollzug eines Verwaltungsakts regelmässig dann den Vorzug vor dem Interesse der Antragstellerin, wenn das von dieser eingelegte Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.